In die getrennte Papiererfassung gehören

 

Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton (ohne Anhaftung von Speiseresten)

Zum Beispiel:

  • Brötchentüten
  • Eierschachteln
  • Faltschachteln jeglicher Art
  • Mehl- und Zuckertüten
  • Nudelkartons
  • Papiertragetaschen
  • Pappummantelung von Joghurtbechern u.Ä.
  • Pizzakartons
  • Pralinenschachteln
  • Tiefkühlverpackungen
  • Versandkartons und Pappen aus dem Internet- und Versandhandel 
  • usw.

 

Grafische Papiere

Zum Beispiel:

  • Briefe
  • Briefumschläge
  • Bücher
  • Geschenkpapier
  • Kataloge
  • Postkarten
  • Schulhefte
  • Werbeprospekte
  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • usw.

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In die getrennte Papiererfassung gehören nicht

 

Alle Materialien, die nicht aus Papier, Pappe und Karton sind.

Produkte mit Papierfaseranteilen, die sich für die getrennte Papiererfassung nicht eignen.

Zum Beispiel:

  • Backpapier und -ofenschalen
  • Benutzte Papier-Handtücher, -Taschentücher, -Servietten
  • Beschichtete Papiere (z.B. Faxthermopapier)
  • Butterfolie
  • Fotos
  • Getränkebecher
  • Grußkarten mit Batterien
  • Klebebänder auf Papier
  • Klebeetiketten und das Trägerpapier
  • Küchenkrepp
  • Liegenpapier, Tischdecken
  • Milch- oder Getränkekartons
  • nicht restentleerte Verpackungen
  • Staubsaugerbeutel
  • Suppen- und Soßentüten
  • Tapeten
  • Teebeutel, Tee- und Kaffeefilter
  • Windeln
  • usw.

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